Buersche Zeitung 18.01.2006

Bürgerbegehren meistert erste Hürde

Jede Menge Arbeit kommt in den nächsten Wochen auf Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu. Sie müssen die eingereichten Unterschriften für das Bürgerbegehren Hans-Sachs-Haus prüfen.

Von Markus Schwardtmann

9 874 Unterschriften haben die Organisatoren rund um AUF, PDS und WASG nach eigenen Angaben bis gestern Morgen gesammelt. Zum ersten Mal hat damit eine Initiative die erforderliche Anzahl von Unterschriften für ein Bürgerbegehren in Gelsenkirchen zusammen bekommen. Zurzeit sind hierfür exakt 8 154 Unterschriften erforderlich.

Die Gültigkeit jeder einzelnen Unterschrift muss aber nun überprüft werden. Zwei bis drei Wochen wird die Kontrolle der Listen dauern, die die Initiatoren des Begehrens am 26. Januar Oberbürgermeister Frank Baranowski übergeben werden. Nach Angaben von Stadtsprecher Martin Schulmann werden sich dann vornehmlich die Auszubildenden der Stadt an die überprüfung der Listen machen. Die geschätzten Kosten der Aktion: 50 000 Euro.

Die Verwaltung muss vor allem kontrollieren, ob die Unterzeichner wahlberechtigte Bürger sind, die auch in Gelsenkirchen wohnen. "Ich denke, dass unserer Polster auch nach der überprüfung ausreicht", ist sich Mit-Initiatorin Monika Gärtner-Engel (AUF) sicher.

Zustimmung im Rat sehr fraglich

Vollkommen unsicher ist dagegen, ob die Stadtverordnete denn auch im Rat, der über das Begehren entscheiden muss, genügend Stimmen für ihr Anliegen bekommt. Wie berichtet, soll das Bürgerbegehren eine Untersuchungskommission zur Klärung der Ursachen und Verursacher für die entstandenen Millionenschäden bei der Hans-Sachs-Haus-Sanierung einsetzen helfen und die Durchführung eines überregionalen Architektenwettbewerbs für den Neubau ermöglichen. Als das Bürgerbegehren vor rund zwei Monaten startete, hatten die Ratsfraktionen (SDP, CDU, Grüne) allerdings schon deutlich gemacht, dass sie die Initiative für "völlig überflüssig" halten und einen "parteipolitischen Missbrauch" des Themas in der öffentlichkeit kritisiert.

Lehnt der Rat das Bürgerbegehren im Frühjahr ab, dann wird es entweder eine gerichtliche Auseinandersetzung geben oder die Initiatoren müssen mit Hilfe eines Bürgerentscheids ihre Ziele durchsetzen. Hierfür sind allerdings 40 000 Stimmen notwendig.



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